Leistungsspektrum

Wir sind der Hausarzt Ihrer Kinder – und das 18 Jahre lang! Alle hausärztlichen Leistungen, die rund um die kleinen Patienten erbracht werden sollen, verstehen wir als unseren Auftrag.

Wir kooperieren schnell und ohne Umwege mit:

  • Fachabteilungen verschiedener Kinderkliniken
  • Kinder- und Jugendpsychiatern und Kinderpsychologen
  • anderen Fachgruppen wie HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Augenärzte, Kinderchirurgen, Kinderendokrinologen etc.
  • Lopopäden/Sprachheiltherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten
  • Frühförderstelle, Heilpädagogen, Familienberatungsstellen
  • Alle Kinder von 0 – 18 Jahren
  • Akut- und Notfallbehandlungen
  • Notfalllabor
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Seh-, Hör- und Sprachtestungen
  • Ultraschall
  • EKG
  • NO-Messung (Igel-Leistung)
  • Präoperative Diagnostik
  • Reisemedizinische Beratung
  • Sporteignungsuntersuchung
  • Gesundheitszeugnisse
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
  • Ernährungsberatung z.B. bei Adipositas

Schwerpunkte

  • Allergologie
  • Sozialmedizinische Beratung
  • Naturheilkunde
  • Hyposensibilisierung

Um Krankheiten frühzeitig erkennen zu können, sollten uns die Kinder in regelmäßigen Abständen zur Vorsorgeuntersuchung vorgestellt werden. Wir nehmen uns die Zeit, die Entwicklung Ihres Kindes sorgfältig einzuschätzen. Dazu bitten wir Sie: Machen Sie frühzeitig einen Termin mit uns aus! Unser Service: Einen Tag zuvor erinnern wir Sie gerne.

  • U2 – die Basisuntersuchung zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
  • U3 – zwischen der 4. und 6. Lebenswoche
  • U4 – zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat
  • U5 – zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat
  • U6 – mit fast einem Jahr, in der Regel zwischen 10. und 12. Lebensmonat
  • U7 – kurz vor dem zweiten Geburtstag, 21. bis 24. Lebensmonat
  • U7a – zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat
  • U8 – 46. bis 48. Lebensmonat, also kurz vor dem vierten Geburtstag
  • U9 – 60. bis 64. Lebensmonat,um den 5.Geburtstag herum
  • U10 – 8. bis 9. Lebensjahr (Alter des Kindes 7–8 Jahre)
  • U11 – 10. bis 11. Lebensjahr (Alter des Kindes 9–10 Jahre)

Um die große Lücke zwischen der letzten Kindervorsorgeuntersuchung (U11) mit spätestens zehn Jahren und dem Erwachsenenalter zu schließen, gibt es zwei Jungendgesundheitsuntersuchungen. Zur J2 kann Ihr Kind gerne auch alleine kommen – den Termin müssen jedoch die Eltern anmelden.

  • J1 – zwischen 12 und 14 Jahren
  • J2 – zwischen 16 und 17 Jahren

Die J2 wird nicht von allen Kassen übernommen – sprechen Sie uns bitte an!

Jenseits der gesundheitlichen Untersuchung möchte Ihr Kind vielleicht einige Fragen stellen, zu Sexualität und Verhütung, zu Gewichtsproblemen oder Essstörungen, zu Drogen oder Medienkonsum. Für alle diese Fragen nehmen wir uns Zeit – und obwohl der Jugendliche noch nicht 18 ist, gilt selbstverständlich die ärztliche Schweigepflicht.

Wichtig: Wir verstehen uns als offenes Haus. Jugendliche können grundsätzlich jederzeit und mit allen Fragen zu uns kommen, notfalls ohne Termin, ohne Versicherungskarte, gerne auch zu zweit!

Werden in frühem Alter Auffälligkeiten im Sehen, im Hören oder in der Sprachentwicklung rechtzeitig festgestellt, können sich viele Folgeerscheinungen (etwa Entwicklungsverzögerungen) vermeiden lassen.

Sehprüfungen

  • Allgemeine Visuskontrolle
  • Farbsehtests, Farbwahrnehmung
  • Räumliches Sehen

Hörprüfungen

  • Tonaudiogramm
  • Sprachaudiometrie

Sprachentwicklung

  • Artikulationstests
  • Prüfung des Wortschatzes
  • Redeflussstörungen (Stottern)

Diese Impfungen führen wir durch

  • Sämtliche Impfungen gemäß der STIKO
  • Indikationsimpfungen, z.B. Pneumokokken, Grippe
  • Reiseimpfungen gegen Hepatitis A (Lebergelbsucht), FSME („Frühsommer-Meningoenzephalitis“, eine Gehirn-, Gehirnhaut- oder Rückenmarkentzündung, übertragen durch Zeckenbisse) und andere relevante Erkrankungen anderer Regionen und Länder
  • RSV-Immunisierung

Wann sollte was geimpft werden?

Gerne überprüfen wir auch den Impfstatus der Eltern und weiterer Familienmitglieder. Fällige Impfungen können auch bei uns durchgeführt werden.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und – falls erforderlich – auch auf Wunsch führen wir weitergehende entwicklungsmedizinische Testungen durch. Diese orientieren sich an der Stufendiagnostik der Interdisziplinären, verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe IVAN (2015).

Falls Kindergarten oder Schule eine Frage an die Entwicklung Ihres Kindes haben, gehen wir gerne darauf ein. Wir bitten in diesem Fall um eine kurze Beschreibung der Frage seitens des Kindergartens/ der Schule.

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IVAN Stufendiagnostik
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Allergietests bei Kindern

Schon bei Kindern kann es notwendig sein, den Verdacht auf eine Allergie mithilfe von Allergietests abzuklären. Allergietests bei Kindern werden grundsätzlich mit den gleichen Verfahren durchgeführt, die auch bei Erwachsenen angewandt werden. Ein Allergie-Hauttest ist bei Kindern unabhängig vom Lebensalter möglich.

Welche Allergietests werden bei Kindern durchgeführt?

Beim Pricktest werden verschiedene allergenhaltige Lösungen auf die Haut getropft und die betreffenden Stellen mit einer Nadel leicht eingeritzt. Anschließend wird beobachtet, ob und welche Hautreaktionen an den einzelnen Stellen auftreten. Der Pricktest wird zur Diagnose von Allergien des Typ I (Soforttyp) angewandt, bei denen die Allergiesymptome schon wenige Sekunden oder Minuten nach dem Kontakt mit dem auslösenden Allergen auftreten.

Der Pricktest kann unabhängig vom Lebensalter, also auch schon bei sehr kleinen Kindern durchgeführt werden. Wir besprechen jedoch gemeinsam mit den Eltern, inwieweit das Kind die mehrfachen kleinen „Piekser“ wohl toleriert im Gegensatz zu einem einmaligen Einstich bei einer Blutentnahme.

Bei einem serologischen Allergietest entnehmen wir dem Kind eine Blutprobe. Diese wird in einem medizinischen Fachlabor auf IgE-Antikörper gegen bestimmte Allergene untersucht.

Bei der nasalen Provokationstestung wird das vermutlich krankmachende Allergen (z.B. Birkenpollen-Allergen) auf die Nasenschleimhaut gesprüht, um damit gegebenenfalls eine allergische Reaktion auszulösen. Diese Untersuchung wird häufig durchgeführt, um die Notwendigkeit einer Hyposensibilisierung zu bestätigen.

Hyposensibilisierung

Bei bestimmten nicht vermeidbaren Allergenen (z.B. Pollen oder Insektengift) ist eine Hyposensibilisierung (spezifische subkutane oder ggf. orale Immuntherapie) sinnvoll. Dabei wird nach einer kurzen Steigerungsphase das Allergen einmal pro Monat gespritzt und so eine zunehmende Toleranz erreicht. Die Therapie wird meist über drei Jahre durchgeführt, eine kürzere Therapiedauer ist nicht sinnvoll.  In besonderen Fällen ist auch eine Hyposensibilisierung in Form von Tropfen oder Tabletten  möglich.

Dr.
Klaus Wiermann

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Allergologie, Naturheilkunde